Allgemeine Geschäftsbedingungen des evangelischen Familienhauses Lauf e. V.
Stand: 16.04.24
1. Vertragsgegenstand / Vertragsbedingungen im Allgemeinen
Das evangelische Familienhaus Lauf e.V. (im Folgenden „e.F.“) wird in der Rechtsform eines gemeinnützigen eingetragenen Vereins betrieben. Vereinszweck ist die Förderung der Familienbildung durch Veranstaltungen zu pädagogischen Themen, insbesondere Kurse bzw. Veranstaltungen für Kinder, Eltern-Kind-Kurse, Kurse zur Erwachsenenbildung sowie von Freizeitveranstaltungen unter besonderer Berücksichtigung familiärer Bedürfnisse.
Veranstaltungen werden ihrer Art entsprechend sowohl als Einzelveranstaltungen als auch als zeitlich begrenzte Kurse mit mehreren Einzelterminen durchgeführt.
Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem evangelischen Familienhaus und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Kurse oder Veranstaltungen (im Folgenden „Teilnehmende“) richten sich nach den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darüber hinaus kommen die gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung, wenn und soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine rechtliche Regelung fehlen sollte.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise nach den Vorschriften für Fernabsatzverträge und Verträge im elektronischen Rechtsverkehr finden sich in im Anhang als „Besondere Hinweise“.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1. Die Beschreibung der Veranstaltungen und Kurse des e.F., insbesondere der Veranstaltungs- bzw. Kursnummer, des Leistungsumfanges, der Gebühren, der Örtlichkeiten und der Termine der Veranstaltungen und Kurse, findet sich auf der Homepage des e.F. sowie teilweise auf ausgelegten oder verteilten Handzetteln (“Flyer“). Die Veranstaltungs- bzw. Kursgebühren sind bei den einzelnen Veranstaltungen auf der Homepage angegeben.
Die Beschreibungen der Veranstaltungen und Kurse sind Einladungen an mögliche Teilnehmende, ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit dem e.F. auf der Grundlage dieser Leistungsbeschreibung abzugeben (sog. „invitatio ad offerendum“).
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des e.F. können auf der Homepage des e.F. eingesehen und zum Zwecke der Speicherung bei d. Teilnehmenden heruntergeladen werden. Zudem sind diese in schriftlicher Form im Büro des e.F. hinterlegt und können dort eingesehen werden.
2.2. Der Antrag auf Abschluss des Vertrages zu den Veranstaltungen und Kursen (im Folgenden „Anmeldung“) erfolgt von interessierten Teilnehmenden durch Abgabe eines Anmeldeformulars beim e.F.. Die Möglichkeit zur Anmeldung besteht bis zwei Wochen vor Veranstaltungs- bzw. Kursbeginn.
Die Abgabe des Anmeldeformulars in Schriftform, das beim e.F. bezogen oder von der Homepage des e.F. heruntergeladen und ausgedruckt werden kann, erfolgt durch postalische Übersendung an das e.F. oder durch Abgabe im Büro. Die Adresse kann der Homepage des e.F. entnommen werden.
Sofern die Anmeldung in elektronischer Form an das e.F. übermittelt wird, geschieht dies durch E-Mail. Die E-Mailadresse findet sich auf der Homepage des e.F. Der Zugang des Antrags wird unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt.
2.3. Eingabefehler bei dem Ausfüllen des Anmeldeformulars können bis zur Annahme des Vertrages (s. Ziffer 2.4.) durch Übersendung einer korrigierten Fassung berichtigt werden.
2.4. Der Veranstaltungsvertrag bzw. Kursvertrag (im Folgenden „Vertrag“) kommt erst durch die Annahme des in der Anmeldung beinhalteten Antrags d. Teilnehmenden durch das e.F. zustande. Die Annahme des Antrags durch das e.F. erfolgt bei Fernabsatzverträgen im Sinne des § 312 c BGB (s. Ziffer 11 der vorliegenden AGB) per E-Mail in Textform, Das e.F. bestätigt d. Teilnehmenden dadurch den Abschluss des Vertrages und dessen Inhalt in Textform.
2.5. Mit der Annahme des Antrags d. Teilnehmenden durch das e.F. wird der Vertrag mit dem in der Veranstaltungs- bzw. Kursbeschreibung enthaltenen Inhalt verbindlich geschlossen. Widerrufs- und Rücktrittsrechte sind unter Ziffer 8. der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt.
3. Kursgebühren und Bezahlung
3.1. Die vereinbarten Gebühren werden mit Veranstaltungs- bzw. Kursbeginn fällig.
Die Gebühren werden nach Kursbeginn per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Die Lastschrift ist jederzeit widerrufbar. Wird von der Bank d. Teilnehmenden die Durchführung der Lastschrift abgelehnt, werden die dadurch entstehenden Kosten d. Teilnehmenden durch das e.F. in Rechnung gestellt.
3.2. Geschwisterkinder bezahlen 1/3 der Kursgebühren (Materialgebühren sind davon ausgenommen), wenn sie den selben Kurs besuchen – gilt nicht für Einzelveranstaltungen. Vereinsmitglieder des e.F. erhalten eine Ermäßigung auf alle Kurse in Höhe von 5,00 Euro und auf Einzelveranstaltungen in Höhe von EUR 1,00 Euro.
3.3. Bei finanziellen Problemen sind Bezuschussungen/Ermäßigungen zu den Gebühren und Beiträgen durch das e.F. möglich. Voraussetzung ist, dass d. Teilnehmende seine individuelle Bedürftigkeit gegenüber dem e.F. nachweist. Die Entscheidung des e.F. über eine Bezuschussung oder Ermäßigung erfolgt nach wohlwollendem Ermessen. Ein Anspruch auf Bezuschussung oder Ermäßigung der Gebühren und Beiträge d. Teilnehmenden durch das e.F. besteht nicht.
3.4. Hinweis: Eltern-Kind-Kurse können durch das Landratsamt auf Antrag d. Teilnehmenden über das sog. Bildungspaket bezuschusst werden. Ebenso können auf Antrag d. Teilnehmenden von den Krankenkassen einzelne Kurse (z.B. Qi Gong, Yoga, MamaFit, Pekip) – auch im Nachhinein – anteilig übernommen werden. Eine Verpflichtung des e.F. zur Unterstützung d. Teilnehmenden bei der Antragstellung besteht nicht.
4. Änderung des Vertragsinhaltes durch das e.F.
4.1. Das e.F. ist berechtigt, den Ort sowie die Art und Weise der Durchführung der der Veranstaltungen und Kurse einseitig zu ändern, wenn zwingende Gründe dies erfordern. Als zwingende Gründe sind insbesondere anzusehen: die Zerstörung oder Unbenutzbarkeit des Veranstaltungs- bzw. Kursortes, die nach Vertragsschluss eintretende Unbrauchbarkeit des Veranstaltungs- bzw. Kursortes, vor allem aus hygienischen Gründen, ein Lock-Down und gleichermaßen unbehebbare Hindernisse.
4.2. Das e.F. ist in diesen Fällen auch berechtigt, statt der ursprünglich vereinbarten präsentischen Durchführung der Veranstaltungen bzw. Kurse diese mit Hilfe von Telekommunikationsmitteln, wie Skype, Zoom oder gleichwertigen technischen Vorrichtungen, durchzuführen, wenn dadurch der Zweck der Veranstaltungen oder Kurse im Wesentlichen gleichermaßen erreicht werden kann.
4.3. Teilnehmende, die aus von ihnen darzulegenden Gründen über keine technischen Möglichkeiten verfügen, an den unter Ziffer 4.2. genannten Ersatzveranstaltungen teilzunehmen, steht ein gesondertes Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht zu. Bereits bezahlte Gebühren werden in diesem Fall anteilig erstattet.
5. Hygienekonzept
5.1. Soweit durch das Infektionsschutzgesetz des Bundes oder entsprechender Gesetze und Vorschriften, insbesondere die Bayer. Infektionsschutzmaßnahmeverordnung, allgemein verbindliche Regelungen erlassen werden, sind diese auch im Rahmen der Veranstaltungen des e.F. sowohl durch die Mitarbeiter des e.F. als auch durch die Teilnehmenden zu beachten.
5.2.Infektionsverhütung und Hygiene dienen ebenso dem Schutz der Teilnehmenden der Veranstaltungen und Kurse wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Familienhauses. Vom Besuch eines Kurses durch eine(n) Teilnehmende(n) oder deren/ dessen Angehörige ist daher abzusehen, wenn diese(r) infektiös erkrankt ist. Erkennbar infektiös erkrankte Teilnehmende oder deren erkrankte Angehörige können von den Veranstaltungs- bzw. Kursleitern vom Besuch der Veranstaltung bzw. des Kurses ausgeschlossen werden.
5.3. Die Regeln des in Anlage beigefügt Hygienekonzeptes sind von den Mitarbeitern des e.F. sowie d. Teilnehmenden zu beachten. Sie sind Inhalt des Kursvertrages und verpflichten die Vertragsparteien.
6. Urheberschutz bei Bild und Tonaufnahmen
6.1. Mit der Anmeldung erklären sich d. Teilnehmenden grundsätzlich damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltungen bzw. Kurse des e.F. Bild- und Tonaufnahmen für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Presse, Homepage) des e.F. gemacht und diese Aufnahmen zweckentsprechend durch das e.F. genutzt werden können. Eine Weitergabe dieser Aufnahmen an Dritte ist ausgeschlossen.
6.2. Das Einverständnis kann gegenüber dem e.F. jederzeit – allgemein oder für den Einzelfall – formfrei und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
6.3. Das e.F. bzw. dessen Mitarbeiter befragen vor der Anfertigung der Bild- oder Tonaufnahmen in jedem Einzelfall die Teilnehmer, ob das Einverständnis fortbesteht oder – allgemein oder im Einzelfall – widerrufen wird.
7. Datenschutz
7.1. Gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden d. Teilnehmenden darauf hingewiesen, dass die von ihnen dem e.F. mitgeteilten personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Postadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummern, Geburtsdaten, Bankverbindungen) zum Zwecke der Vorbereitung und der Durchführung der Veranstaltungen und Kurse sowie der Vertragsabwicklung durch das e.F. gespeichert und verarbeitet werden.
7.2. Die Verarbeitung der Daten erfolgt gemäß den Regeln der DSGVO. Eine Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte oder die Verarbeitung zu anderen Zwecken als den oben angegebenen ist ausgeschlossen.
7.3 Nach vollständiger Erfüllung aller aus den Kursverträgen folgenden Pflichten, spätestens jedoch ein halbes Jahr nach Kursende, werden die Daten der Teilnehmenden gelöscht.
7.4. Verantwortlicher Ansprechpartner des e.F. für Belange des Datenschutzes ist Herr David Geitner, als vertretungsberichtigter, geschäftsführender erster Vorsitzender des Vereins.
7.5. Auf das Beschwerderecht d. Teilnehmenden bei der zuständigen Aufsichtsbehörde wird hingewiesen.
8. Haftung
8.1. Bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit der Teilnehmenden (Personenschäden) haftet das e.F. für jede Form des Verschuldens, auch wenn diese Schäden durch das Verschulden seiner Mitarbeiter/Innen verursacht wurden.
8.2. Für sonstige Schäden d. Teilnehmenden haftet das e.F. für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, auch für sonstige Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von seinen Mitarbeitern/Innen verursacht wurden.
8.3. Bei vertragstypischen Schäden haftet das e.F. auch dann, wenn diese durch eine lediglich leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kursvertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung d. Teilnehmende regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
8.4. Im Übrigen ist eine Haftung des e.F. und seiner Mitarbeiter/Innen für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Rücktritt vom Vertrag durch das e.F.
9.1 Bei einer zu geringen Zahl von Anmeldungen für einen Kurs behält sich das e.F. das Recht vor, vom Kursvertrag zurückzutreten (Absage). Eine zu geringe Anzahl liegt dann vor, wenn der Kurs nicht kostendeckend durchgeführt werden kann oder eine aus pädagogischen bzw. technischen Gründen erforderliche Mindestanzahl von Kursteilnehmern nicht erreicht wird.
9.2. Ein Rücktrittsrecht (Absage) steht dem e.F. auch dann zu, wenn d. leitende Mitarbeiter/In oder d. Referent/In eines Kurses bzw. einer Veranstaltung dauerhaft oder – wenn auch nur vorübergehend – kurzfristig vor dem Kurs bzw. der Veranstaltung ausfällt und ein Ersatz durch das e.F. nicht oder nicht mehr rechtzeitig beschafft werden kann.
9.3. Bei Kursen bzw. Veranstaltungen, die sich über mehr als einen Termin erstrecken, tritt unter den unter Ziffer 9.1. und 9.2. genannten Voraussetzungen an die Stelle des Rücktritts vom gesamten Kursvertrag das Recht, einzelne oder alle noch ausstehende Kurs- bzw. Veranstaltungstermine abzusagen. Das Recht zur Absage aller noch ausstehenden Termine besteht nur dann, wenn sich der Rücktrittsgrund auf alle diese Termine erstreckt oder die Durchführung möglicher Folgetermine für die Teilnehmenden ohne Interesse ist.
9.4. Die Absage des Kurses bzw. der Veranstaltung erfolgt unverzüglich nach Bekanntwerden des dazu berechtigenden Grundes.
9.5. Bei einem Rücktritt vom Kursvertrag gemäß Ziffern 9.1. und 9.2. werden den Teilnehmenden bereits bezahlte Kursgebühren zurückerstattet. Im Falle einer Absage von Einzelterminen sind die Kursgebühren anteilsmäßig zu erstatten. Gleiches gilt, wenn für einen abgesagten Termin ein Ersatztermin vom e.F. angeboten wird, ein Teilnehmer aber aus glaubhaft gemachten, zwingenden Gründen den Ersatztermin nicht wahrnehmen kann
9.6. Das Recht des e.F,. Ersatztermine für ausgefallene Kurs- bzw. Veranstaltungstermine anzubieten, bleibt unberührt. Eine Verpflichtung zur Anbietung von Ersatzterminen bei Vorliegen einer der in Ziffer 9.1. und 9.2. genannten Gründe besteht für das e.F. nicht.
10. Rücktritt vom Vertrag durch d. Teilnehmenden
10.1. D. Teilnehmende kann bis spätestens 8 Tage vor Beginn des Kurses bzw. der Veranstaltung, durch schriftliche Erklärung oder Erklärung in Textform, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.
10.2. Bei einem Rücktritt wird d. Teilnehmende von der Verpflichtung zur Bezahlung der Gebühren nur dann vollständig befreit, wenn d. Teilnehmende eine(n) Ersatzteilnehmende(n) vorschlägt, die / der für die Teilnahme an dem Kurs oder der Veranstaltung geeignet ist, und diese(r) die Kursgebühren vollständig bezahlt hat. Bereits bezahlte Gebühren werden in diesem Fall zurückerstattet.
10.3. Anderenfalls werden bei Rücktritten durch Teilnehmende vor Kursbeginn folgende Beträge von der Rückerstattung der bezahlten Kursgebühren abgezogen: ab 4 Wochen vor Kursbeginn 20%, 8 Tage vor Kursbeginn 80% der Kursgebühr.
10.4 D. Teilnehmenden haben das Recht, nachzuweisen, dass dem e.F. durch ihren Rücktritt ein auszugleichender Schaden bzw. eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder dass dieser wesentlich niedriger ist als die angesetzten Pauschalen.
10.5. Bei mehrere Einzeltermine umfassenden Kursen bzw. Veranstaltungen kommt eine Rückerstattung der Kursgebühren bei Versäumen einzelner Termine nicht in Betracht.
11. Widerrufsrecht
11.1 Kommt der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (nach § 312 c BGB sind dies Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages eingesetzt werden können, ohne dass die Parteien gleichzeitig körperlich anwesend sind; vorliegend insbesondere per Post oder E-Mail) zustande (sog. „Fernabsatzverträge“ gemäß § 312 c BGB), so steht d. Teilnehmenden ein Widerrufsrecht nach §§ 355 356 BGB zu. (§ 312 g BGB)
11.2. Das Widerrufsrecht besteht allerdings dann nicht, wenn sich der Vertrag ausschließlich auf Dienstleistungen bezieht, die im Zusammenhang von Freizeitbetätigungen erbracht werden und bei denen der Vertrag für deren Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. (§ 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
11.3. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung d. Teilnehmenden gegenüber dem e.F.. Der Zugang der Widerrufserklärung wird durch das e.F. unverzüglich schriftlich oder in Textform bestätigt. Der Widerruf bedarf keiner Begründung.
11.4 Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Abschluss des Vertrages, da d. Teilnehmenden bereits vor Vertragsabschluss über alle Informationen nach Art. 246a EGBGB durch das e.F. unterrichtet wurden.
11.5. Das Widerrufsrecht erlischt bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist, wenn das e.F. die vertraglich geschuldeten Dienstleistungen bereits vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistungen erst begonnen hat, nachdem d. Teilnehmende dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig bestätigt hat, dass ihr / ihm bekannt ist, dass sie / er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch das e.F. verliert.
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Gesetzlich vorgeschriebene Informationen gemäß Art. 246, 246a, und 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) in Verbindung mit § 312d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
1. Das evangelische Familienhaus Lauf e.V. bietet Veranstaltungen und Kurse der Familienbildung durch Veranstaltungen zu pädagogischen Themen, insbesondere Kurse bzw. Veranstaltungen für Kinder, Eltern-Kind-Kurse, Kurse zur Erwachsenenbildung sowie von Freizeitveranstaltungen unter besonderer Berücksichtigung familiärer Bedürfnisse an.
2.Das evangelische Familienhaus Lauf e.V. (im Folgenden „e.F.“) wird in der Rechtsform eines gemeinnützigen eingetragenen Vereins betrieben. Der Vereinssitz ist Lauf an der Pegnitz. Büro sowie Veranstaltungsräume befinden sich in der Siebenkeesstr. 5 in 91207 Lauf an der Pegnitz. Telefonisch erreichbar sind Mitarbeiter unter der Nummer 09123/9998400. Die Sprechzeiten können der Homepage des evangelischen Familienhauses Lauf e.V. entnommen werden. Die E-Mailadresse lautet: info@familienhaus-lauf.de.
3.Die Preise für Veranstaltungen und Kurse des evangelischen Familienhauses Lauf e.V sowie die Zeiten und Örtlichkeiten für deren Durchführung können ebenfalls der unter Ziffer 2 bezeichneten Homepage entnommen werden.
4.Kommt der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (nach § 312 c BGB sind dies Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages eingesetzt werden können, ohne dass die Parteien gleichzeitig körperlich anwesend sind; vorliegend insbesondere per Post oder E-Mail) zustande (sog. „Fernabsatz-verträge“ gemäß § 312 c BGB) so steht d. Teilnehmenden ein Widerrufsrecht nach §§ 355 356 BGB zu. (§ 312 g BGB)
Das Widerrufsrecht besteht allerdings dann nicht, wenn sich der Vertrag ausschließlich auf Dienstleistungen bezieht, die im Zusammenhang von Freizeitbetätigungen erbracht werden und bei denen der Vertrag für deren Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. (§ 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Der Widerruf erfolgt durch Erklärung d. Teilnehmenden gegenüber dem e.F.. Der Zugang der Widerrufserklärung wird durch das e.F. unverzüglich schriftlich oder in Textform bestätigt. Der Widerruf bedarf keiner Begründung.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Abschluss des Vertrages, da d. Teilnehmenden bereits vor Vertragsabschluss über alle Informationen nach Art. 246a und 246 b EGBGB durch das e.F. unterrichtet wurden.
Das Widerrufsrecht erlischt bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist, wenn durch das e.F. die vertraglich geschuldeten Dienstleistungen bereits vollständig erbracht hat und d. Teilnehmende seine Zustimmung zur Ausführung der Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist erklärt und bestätigt hat, dass ihm bekannt ist, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
5.Die Beschreibung der Veranstaltungen und Kurse des e.F., insbesondere der Veranstaltungs- bzw. Kursnummer, des Leistungsumfanges, der Gebühren, der Örtlichkeiten und der Termine der Veranstaltungen und Kurse, findet sich auf der Homepage des e.F. sowie teilweise auf ausgelegten oder verteilten Handzetteln (“Flyer“). Die Veranstaltungs- bzw. Kursgebühren sind bei den einzelnen Veranstaltungen auf der Homepage angegeben.
Die Beschreibungen der Veranstaltungen und Kurse sind Einladungen an mögliche Teilnehmende, ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit dem e.F. auf der Grundlage dieser Leistungsbeschreibung abzugeben (sog. „invitatio ad offerendum“).
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des e.F. können auf der Homepage des e.F. eingesehen und zum Zwecke der Speicherung bei d. Teilnehmenden heruntergeladen werden. Zudem sind diese in schriftlicher Form im Büro des e.F. hinterlegt und können dort eingesehen werden.
Der Antrag auf Abschluss des Vertrages zu den Veranstaltungen und Kursen (im Folgenden „Anmeldung“) erfolgt von interessierten Teilnehmenden durch Abgabe eines Anmeldeformulars beim e.F.. Die Möglichkeit zur Anmeldung besteht bis zwei Wochen vor Veranstaltungs- bzw. Kursbeginn.
Die Abgabe des Anmeldeformulars in Schriftform, das beim e.F. bezogen oder von der Homepage des e.F. heruntergeladen und ausgedruckt werden kann, erfolgt durch postalische Übersendung an das e.F. oder durch Abgabe im Büro. Die Adresse kann der Homepage des e.F. entnommen werden.
Sofern die Anmeldung in elektronischer Form an das e.F. übermittelt wird, geschieht dies durch E-Mail. Die E-Mailadresse findet sich auf der Homepage des e.F. Der Zugang des Antrags wird unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt.
Eingabefehler bei dem Ausfüllen des Anmeldeformulars können bis zur Annahme des Vertrages (s. unten) durch Übersendung einer korrigierten Fassung berichtigt werden.
Der Veranstaltungsvertrag bzw. Kursvertrag (im Folgenden „Vertrag“) kommt erst durch die Annahme des in der Anmeldung beinhalteten Antrags d. Teilnehmenden durch das e.F. zustande. Die Annahme des Antrags durch das e.F. erfolgt bei Fernabsatzverträgen im Sinne des § 312 c BGB (s. Ziffer 11 der vorliegenden AGB) per E-Mail in Textform, Das e.F. bestätigt d. Teilnehmenden dadurch den Abschluss des Vertrages und dessen Inhalt in Textform.
Mit der Annahme des Antrags d. Teilnehmenden durch das e.F. wird der Vertrag mit dem in der Veranstaltungs- bzw. Kursbeschreibung enthaltenen Inhalt verbindlich geschlossen.
Für den Vertragsschluss steht nur die deutsche Sprache zur Verfügung.